Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen einem verbrauchs- oder einem bedarfsorientiertem Energieausweis. Der Bedarfsausweis (etwas aufwendiger) ist für folgende Gebäude vorgeschrieben:
Bestandsgebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und in denen es bis zu vier Wohnungen gibt. Ausnahme: die Gebäude wurden nach 1977 energetisch saniert
In allen anderen Fällen kann der Eigentümer wählen, für welchen Typ Energieausweis er sich entscheidet.
Die Effizienzklassen werden auf dem Energieausweis im Ampelsystem ausgewiesen. Grün bedeutet geringer Energieverbrauch, rot bedeutet hohe Energiekosten.
Neben der farblichen Einteilung gibt es auch noch eine Einteilung nach Energieklassen. Diese reichen von A+ (sehr gut) bis hin zu H (sehr schlecht).
Zudem liefert der Energieausweis den genauen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWp).