KEVELAER

ELEGANTER GEBÄUDEKOMPLEX
MIT 7 EXKLUSIVEN EIGENTUMSWOHNUNGEN

Kapellenplatz 13, 47623 Kevelaer

Die Lage

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist über die Grenzen der Region hinweg bekannt. Die Wallfahrt ist prägendes Element für die Besucher der Stadt. Mit dem Solegarten St. Jakob und dem muschelförmigen Gradierwerk erschließen sich neue touristische Faktoren. Unter dem Leitgedanken „Gesund an Leib und Seele“ finden Bewohner und Gäste gleichermaßen einen vitalen Ort vor. Der Solegarten verspricht aufgrund seiner solehaltigen Luft Entspannung, Erholung und Zeit zum Durchatmen.

Kevelaer gliedert sich in die niederrheinische Landschaft mit wunderschönen naturgeprägten Landstrichen ein. Wälder- und Wiesenlandschaften stehen für ein herrliches Naherholungsgebiet – Urlaub direkt vor der Haustür. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich auf niederländischer Seite eine weit ausgedehnte Heidelandschaft. Auch dort lässt es sich endlos wandern oder radeln. Historisch gewachsene Orte wie die Wallfahrtsstadt Kevelaer selbst, oder die Städte Xanten, Rees und Kalkar laden mit Ihren Sehenswürdigkeiten zu einem Ausflug und zum Bummeln ein.

In der Wallfahrtsstadt Kevelaer gibt es ein breit gefächertes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten. Die Versorgung mit den unterschiedlichsten Ärzten, mit Apotheken, Banken und Gastronomie ist sehr gut abgedeckt. Ein Krankenhaus findet sich ebenfalls vor Ort. Kindergärten, mehrere Grundschulen, Schulzentrum, Sportstätten jeder Art etc. erreicht man in kurzer Entfernung. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer verfügt über ein Freibad und ein Hallenbad.

Gleich zwei Autobahnanschlüsse zur A 57 in wenigen Kilometern Entfernung führen ins nahe Ruhrgebiet, nach Düsseldorf oder in die benachbarten Niederlande.

Immobilienart:
Denkmalgeschütztes Gebäude mit 7 Eigentumswohungen

Baujahr:
Ursprüngliches Baujahr 1647

Gesamtwohnflfläche:
ca. 464 m², aufgeteilt in 7 Wohnungen von 48 m² bis 90,5 m²,
eine Gewerbeeinheit.

Besonderheiten:
• Jede Wohneinheit wird schlüsselfertig gebaut und hochwertig ausgestattet.
• Echtholzparkett und Feinsteinzeugfliesen als Standardausstattung.
• Kernsanierung mit Sanierungskostenanteil von ca. 70% des Kaufpreises nach
§§ 7h, i, 10f EStG

Kaufpreis:
ab 309.000 Euro,
courtagefrei für den Käufer

Vorteile der Denkmalabschreibung bei Sanierungen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Abschreibungen im Denkmalschutz zu erhalten? Um die Kosten für Baumaßnahmen an einer Immobilie steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss es sich um ein Gebäude handeln, das unter Denkmalschutz steht. Die Entscheidung darüber, welche Gebäude als Baudenkmäler gelten, liegt bei der Denkmalbehörde. Unter bestimmten Umständen kann auch eine Bescheinigung der Denkmalbehörde beantragt werden. Es darf keine Anmerkung vorhanden sein, die besagt, dass die Finanzbehörde die steuerliche Behandlung des Objekts selbst prüfen muss. Wenn eine solche Anmerkung vorhanden ist, ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde für das Finanzamt nicht verbindlich. In diesem Fall erfolgt eine individuelle Überprüfung der Investitionen durch das Finanzamt und diese Prüfung kann auch negativ ausfallen. Infolgedessen sind die entstandenen Sanierungskosten nicht steuerlich absetzbar. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Gebäude bereits vollständig erworben wurde. Erst dann können die Sanierungsarbeiten beginnen.

Welche Sanierungskosten können von der Steuer abgesetzt werden? Es ist auch entscheidend, welche Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Die absetzbaren Kosten müssen im Zusammenhang mit Investitionen in eine denkmalgeschützte Immobilie entstanden sein. Dies gilt in erster Linie für Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten. Renovierungsmaßnahmen müssen vor ihrer Durchführung unbedingt mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Nur wenn die Behörde den geplanten Restaurierungen zustimmt, wird eine Denkmalbescheinigung ausgestellt. Erst dann können die angefallenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Kriterien, anhand derer die Denkmalbehörde geplante Sanierungen bewertet, sind: Die historische Substanz und die Eigenschaften des Baudenkmals müssen erhalten bleiben. Die Investitionen müssen begründet sein und notwendig sein, um die Immobilie zu erhalten. Eine eventuelle veränderte Nutzung des Gebäudes darf die denkmalrechtlichen Eigenschaften nicht grundlegend verändern.

Unterschiede bei den Steuervorteilen für Eigenutzer und Vermieter: Wenn eine denkmalgeschützte Immobilie vermietet wird, sieht der Gesetzgeber eine Abschreibungszeit von zwölf Jahren vor. In den ersten acht Jahren können neun Prozent der Sanierungskosten pro Jahr von der Einkommensteuer abgesetzt werden. In den folgenden vier Jahren sind es sieben Prozent pro Jahr. Somit können bei vermieteten Objekten insgesamt 100 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Für Selbstnutzer gelten jedoch andere Abschreibungsregeln: Wenn die Immobilie selbst bewohnt wird, können laut Einkommensteuergesetz insgesamt nur 90 Prozent der Kosten geltend gemacht werden.
In dem eleganten Gebäudekomplex des Goldenen Apfel entstehen insgesamt 15 Eigentumswohnungen, von denen 7 Wohnungen im Denkmalbestand vollständig saniert und 8 Wohnungen im hinteren Gebäudeteil neu errichtet werden und eine ansprechende Gewerbefläche im Erdgeschoss. Die Größe, der auf vier Etagen verteilten Wohnungen, ist von 48 m² bis 116 m² konzipiert. Dank durchdachter Grundrisse sowohl im denkmalgeschützten Bereich als auch in den Neubauwohnungen, entstehen großzügige Wohnbereiche.

Die zwei bis vier Zimmer Wohnungen sind auf unterschiedlichste Wohnbedürfnisse ausgerichtet, sodass die zu errichtenden Neubauwohnungen beispielsweise die Möglichkeit für barrierearmes Wohnen bieten. Von außen überzeugt der Goldene Apfel durch klare Linien und dem Mix aus moderner und klassischer Fassade. Das zeitlos-modern gestaltete Gebäude fügt sich perfekt in die bestehende Nachbarschaft ein, indem es Fassadenvorsprünge, Farbspiele und großzügige Fenstergestaltung kombiniert.

Tecklenburg GmbH Bau- und Vorhabenträgerin

DIE IMMOBILIE - GRUNDRISSE

GALERIE

© Bilder: Tecklenburg GmbH

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